Die Nizza-Klassen sind eine internationale Systematik zur Einordnung von Waren und Dienstleistungen. Jede Marke wird einer oder mehreren Klassen zugeordnet. Ähnliche Waren und Dienstleistungen gehören meist in eine Klasse, während unterschiedliche Waren in unterschiedliche Klassen gehören
Beispiel: Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gehören in die Klasse 25. Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte gehören in die Klasse 29. Software und Apps gehören in die Klasse 9.
Die genaue Klassenzahl hängt von den Waren und Dienstleistungen ab, die Sie mit der Marke schützen möchten. In der Regel sind 1 bis 3 Klassen ausreichend. Sehr umfangreiche Markenanmeldungen können auch mehr als 10 Klassen umfassen.
Wenn Sie die Zahl der benötigten Klassen bereits kennen, können Sie diese hier eintragen. Abhängig von der Anzahl der Klassen fallen zusätzliche amtliche Gebühren an:
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind drei Klassen in der Grundgebühr enthalten. In der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich ist jeweils eine Klasse enthalten.
Für jede weitere Klasse entstehen zusätzliche amtliche Gebühren.
Nachdem wir Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt haben, teilen wir Ihnen die genaue Klassenzahl und die daraus resultierenden amtlichen Gebühren vor dem Einreichen mit. Dann sind auch noch Änderungen möglich und auf einzelne Klassen kann verzichtet werden.